Fahrradleasing bei Pedalkraft

Seit der Fiskus das Dienstfahrrad mitfinanziert kommt das Leasinggeschäft ins Rollen. Die Zahl der geleasten Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes in Deutschland wächst von Tag zu Tag – schließlich werden durch das Leasing hochwertige Räder praktisch für jeden bezahlbar.

Lediglich der Arbeitgeber muss mitspielen, denn der least das Fahrrad für 36 Monate bei einer Leasinggesellschaft und überläßt es anschließend dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Leasingrate und gegebenenfalls die Versicherungbeiträge für das Fahrrad werden direkt vom Lohn des Arbeitnehmers vor Abgaben und Steuern bezahlt. Das nennt sich Barlohnumwandlung und der Arbeitnehmer muss auf diesen Teil des Einkommens (den er in Form der Fahrradnutzung erhält) weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch der Arbeitgeber spart die Sozialabgaben auf diesen Teil des Lohns. Das Dienstrad darf auch ausschließlich privat genutzt werden und wird dann wie ein Dienstwagen mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert.

Pedalkraft kann mit allen Firmen zusammenarbeiten, die Fahrradleasing anbieten.

Diebstahlversicherung für Fahrräder

Wir mögen es einfach. Einfache Erklärung – vor allem aber einfache Abwicklung im Schadensfall. So ist die ENRA.